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   VGH Bayern, 07.07.2005 - 19 CS 05.1154   

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VGH Bayern, 07.07.2005 - 19 CS 05.1154 (https://dejure.org/2005,33380)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.07.2005 - 19 CS 05.1154 (https://dejure.org/2005,33380)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 19 CS 05.1154 (https://dejure.org/2005,33380)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 2005, 666
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06

    Entkräftung der auf strafgerichtlicher Verurteilung beruhenden Regelvermutung

    Denn bereits die materielle Regelung trägt eine Eilbedürftigkeit in sich (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 26.07.2005 - 1 S 1365/05 - und vom 22.01.2007 - 1 S 2199/06 - ; Nds. OVG, Beschluss vom 29.11.2003 - 11 ME 286/03 - ; BayVGH, Beschluss vom 07.07.2005 - 19 CS 05.1154 -, BayBVl 2005, 666).
  • VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471

    Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer

    Ist dieses Vertrauen nicht mehr gerechtfertigt, überwiegt grundsätzlich das öffentliche Interesse, die Gefahr eines vorschriftswidrigen Umgangs mit Schusswaffen mit sofort wirksamen Mitteln zu unterbinden, das private Interesse des Betroffenen, von den Wirkungen des Widerrufs bis zur Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben (Entscheidung des Senats vom 7.7.2005 BayVBl. 2005, 666; ebenso Niedersächsisches OVG vom 29.10.2003 Az. 11 ME 286/03 und vom 1.6.2004 NVwZ-RR 2005, 110).
  • OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 945/05

    Waffenrecht; Waffenrecht; erlaubnisfreie Waffen; Waffenbesitzverbot; psychische

    In der Rechtsprechung des Senats ist jedoch geklärt, dass angesichts der besonderen Gefahren, deren Abwehr das Waffenrecht dient und der Tatsache, dass insoweit die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Tatsachen häufig zugleich auch die besondere Dringlichkeit der Vollziehung bedingen - was gerade im Falle waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit häufig der Fall sein dürfte -, regelmäßig eher geringere Anforderungen an den Inhalt der Begründung zu stellen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juli 2004 - 3 EO 928/04 -, n. v.; Beschluss vom 7. April 2005 - 3 EO 137/05 - und Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 19 CS 05.1154 - BayVBl. 2005, 666).
  • VG Ansbach, 09.04.2013 - AN 4 S 13.00697

    Festsetzung eines Spezialmarkts

    Gerade im hier betroffenen Bereich der Gefahrenabwehr decken sich aber häufig, auch im vorliegenden Fall, die einerseits für den Erlass der Verfügung und andererseits für die Anordnung des sofortigen Vollzugs maßgebenden Gründe, so dass die Behörde sogar auf die Begründung des Verwaltungsakts selbst verweisen kann, wenn sie zum Ausdruck bringt, dass sich aus den Gründen für den Erlass auch das besondere Vollzugsinteresse ergibt (vgl. BayVGH, NJW 1977, 166; Beschluss vom 7.5. 2005 BayVBl 2005, 666; Finkelnburg-Jank, vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Auflage, RdNr. 596 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 05.12.2007 - AN 15 K 07.02213
    Es sollten die Antragsteller nach beiden Gesetzesmaterien den einheitlichen waffenrechtlich normierten Anforderungen der §§ 5, 6 WaffG in gleicher Weise unterworfen werden (BT-Drs. 14/7758 S. 102; BT-Drs. 14/8886 S. 140 zu Nr. 114; ebenso OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2005, 110, 112; OVG Münster, Beschluss vom 06.04.2005, Juris Nr. MWRE 205012439; BayVGH, BayVBl. 2005, 666, 667).
  • VG Köln, 20.02.2008 - 20 L 1804/07

    Entzug einer erteilten Waffenbesitzkarte wegen nicht vorsichtigem bzw.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 07.07.2005 - 19 CS 05.1154 -, BayVBl. 2005, 666.
  • VG Köln, 22.02.2008 - 20 L 1677/07
    vgl. BayVGH, Beschluss vom 07.07.2005 - 19 CS 05.1154 -, BayVBl. 2005, 666.
  • VG Halle, 23.01.2008 - 3 B 12/08

    Widerruf der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

    Auch wenn diese Straftat keinen waffenrechtlichen Bezug hat, ist auf die neue Rechtslage zu verweisen, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11. Oktober 2002 (BGBl I S. 4013) maßgeblich ist und zu verschärften Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07. Juli 2005, - 19 CS 05.1154 -, [...]; VG Neustadt [Weinstraße], Beschluss vom 14. März 2003, - 4 L 371/05 NW, [...]) geführt haben.
  • VG München, 18.08.2010 - M 7 S 10.3455
    Im Übrigen besteht regelmäßig ein überwiegendes Interesse daran, Inhaber waffenrechtlicher und jagdrechtlichen Erlaubnisse, die sich als unzuverlässig erwiesen haben, mit sofortiger Wirkung vom weiteren Umgang mit Waffen auszuschließen (vgl. BayVGH v. 7.7.2005, Az. 19 CS 05.1145, BayVBl 2005, 666f., Leitsätze in ).
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